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Auswärtiger Ausschuss

Hier informiere ich über meine Arbeit als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss. Der Auswärtige Ausschuss ist ein von der Verfassung privilegierter Ausschuss. Neben dem EU-Ausschuss, dem Verteidigungsausschuss und dem Petitionsausschuss gehört er zu den vier Ausschüssen, die durch das Grundgesetz festgelegt sind. Als klassischer politischer Ausschuss begleitet er die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen. So beraten seine Mitglieder beispielsweise federführend, ob die Bundeswehr deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Grundsätzlich arbeitet er hinter verschlossenen Türen, denn seine Beratungsthemen sind sensibel.

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